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Seit dem 24.03.2006 gilt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Danach ist es verboten, Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, in den Restmüll zu werfen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Wohin mit dem Elektronikschrott?
Elektronikschrott
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Alle Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13.08.05 in einem EU-Staat in Verkehr
gebracht werden, werden mit diesem Sysmbol gekennzeichnet.
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