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AfR - der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft für Rügen
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Alle Aufgaben des Landkreises Rügen als öffentlich- rechtlicher Entsorgungsträger werden seit 1995 durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft für Rügen - AfR wahrgenommen.
Damit obliegen dem Eigenbetrieb AfR alle aus den Abfallgebühren zu finanzierenden Aufgaben. Die Organisationsform Eigenbetrieb ermöglicht eine betriebswirtschaftliche Unternehmensführung mit doppelter Buchführung und kurzen Entscheidungswegen bei gleichzeitiger Sicherung des Einflusses von Kreistag und Kreisverwaltung.
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Der Landkreis Rügen verfügt mit der Sortier- und Umschlagstation Samtens und den Altstoffhöfen Samtens und Sagard über die Schnittstellen zu den Entsorgungsleistungen, die durch beauftragte Dritte erbracht werden. Damit verbleiben insbesondere die Abfalleingangskontrolle und die Abfallverwiegung als Grundlage von Gebührenerhebung und Abrechnung mit den beauftragten Unternehmen in der Hand der Landkreises.
Die AfR ist Auftraggeber der mit Entsorgungsleistungen beauftragten Unternehmen. Dies umfasst im Vorfeld die rechtssichere Durchführung entsprechender Vergabeverfahren und Vorbereitung der Auftragsvergabe durch die Entscheidungsgremien des Landkreises.
Im Rahmen der Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit verweist die AfR insbesondere auf
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