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Asbestzement - (k)ein Entsorgungsproblem:
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Man findet ihn auf Dächern, an Wänden, als Zaun oder Beeteinfassung im Garten. Sogar als Einhausung für den Komposthaufen fand er Verwendung. Ob in glatter oder gewellter Ausführung - noch heute kann man Asbestzementplatten in vielen Orten entdecken.
Nachdem allerdings eine Gefährdung der Gesundheit des Menschen durch das Freisetzen von Asbestfasern nachgewiesen wurde, änderte der Gesetzgeber die Vorschriften für den Umgang mit diesem „Baustoff“.
- Es existiert ein uneingeschränktes Verbot für jede Form der Verwendung von Asbestzementplatten.
- Es ist nicht gestattet, beschädigte Asbestzementplatten eines Daches durch noch intakte Platten zu ersetzen. Ein Ersatz dieser Platten bzw. eine Reparatur des Daches darf nur noch mit einem Ersatzbaustoff vorgenommen werden.
- Der Einsatz im Garten, ob als Einfassung für den Komposthaufen oder als notdürftige Reparatur des Zaunes, ist nicht gestattet.
- Asbestzement im ausgebauten Zustand, als ganze Platte oder nur als einzelnes Stück, muß von seinem Besitzer als Abfall ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wohin mit dem Asbestzement ?
Alle Besitzer von Asbestzement, die über keine zugelassene Beseitigungsanlage verfügen,
sowie private Haushalte im Landkreis Rügen haben diesen Abfall dem Landkreis
zur Entsorgung zu überlassen (Überlassungspflicht). Annahmestellen für diese
Abfallart ist der Altstoffhof bzw. die Müllumladestation in Samtens und der Altstoffhof Sagard.
Altstoffhof in Samtens
Altstoffhof Sagard
Das aktuell gültige Entgelt entnehmen Sie bitte der
Entgelt- u. Benutzungsordnung
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Gewerbliche Anlieferer müssen Asbestzementabfälle verpackt in dafür vorgesehenen Säcken anliefern und diese in die für den Transport bereitstehenden Behältern umladen. Darüber hinaus müssen sie ab einer Menge von mehr als 2 t „gefährlicher Abfälle“ über einen gesonderten Entsorgungsnachweis verfügen.
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Anlieferer von privaten Haushalten können ihre Kleinmenge Asbestzement bei der Anlieferung selbstständig in die bereitgestellten Asbestsäcke verpacken. Dies hat den Vorteil, daß die Säcke sowie das Umladen in die Transportbehälter von diesen Anlieferern nur anteilig bezahlt werden muß.
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