AfR - Abfallwirtschaft für Rügen
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Alle Elektro- und Elektronik- geräte, die nach dem 13. August 2005 in einem EU-Staat in Verkehr gebracht werden, müssen mit folgendem Symbol dauerhaft gekennzeichnet sein.

Dieses Symbol bedeutet, dass Besitzer von Altgeräten diese vom unsortierten Siedlungsabfall (Restmüll) einer getrennten Erfassung zuzuführen haben.
Elektronikschrott:
Seit dem 24.03.2006 ist es nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verboten, Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen und zu ihrem Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, in den Restmüll zu werfen.
Jeder Abfallbesitzer im Landkreis Rügen ist verpflichtet, diese Geräte getrennt dem Landkreis Rügen zur weiteren Verwertung zu überlassen.
    Es gelten folgende Ausnahmen:
  • rein gewerblich nutzbare Geräte wie z. B. Warenautomaten, Laborgeräte oder große, teure, spezielle Werkzeuge werden nicht durch den Landkreis zurückgenommen,
  • für Altgeräte, die nicht aus privaten Haushalten stammen und als Neugeräte vor dem 13. August 2005 in den Verkehr gebracht wurden, ist der Besitzer entsorgungspflichtig.
  • Autoradios oder die Freisprecheinrichtung fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.
  • Altgeräte, aus denen vorab Bauteile entfernt wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.

    Ansprechpartner für die ordnungsgemäße eigenverantwortliche Verwertung können u. U. bei der AfR erfragt werden.
Wohin kommt der Elektronikschrott ?
  • Zur Sperrmüllsammlung: Haushaltsgroßgeräte (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler), Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z. B. Computer, Faxgerät, Scanner, Drucker), Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. Stereoanlage, Fernseher, DVD-Player)
  • bzw. bestimmte Geräte zur Schadstoffsammlung: Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen - Sonderabfälle (z. B. quecksilberhaltige Leuchtstofflampen), Elektronikschrottkleinteile (z. B. Föhn, Toaster, Rasier- und Telefonapparat)
  • Altgeräte können kostenlos auf den Altstoffhöfen abgegeben werden
    Altstoffhof in Samtens oder Altstoffhof in Sagard
  • Der Einzelhandel kann auf freiwilliger Basis Altgeräte zurücknehmen.
Voll funktionstüchtig Altgeräte sollte der Besitzer vorrangig an Freunde, Bekannte, Initiativen oder wohltätige Einrichtungen abgeben.


Kein Elektronikschrott in den Restmüll! Elektronikschrott im Rahmen der Sperrmüllsammlung
© 2012 gab