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Elektronikschrott:
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Seit dem 24.03.2006 ist es nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
verboten, Elektro- und Elektronikgeräte,
die in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen und zu
ihrem Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische
Felder benötigen, in den Restmüll zu werfen.
Jeder Abfallbesitzer im Landkreis Rügen ist verpflichtet, diese Geräte getrennt dem Landkreis
Rügen zur weiteren Verwertung zu überlassen.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- rein gewerblich nutzbare Geräte wie z. B. Warenautomaten, Laborgeräte oder große,
teure, spezielle Werkzeuge werden nicht durch den Landkreis zurückgenommen,
- für Altgeräte, die nicht aus privaten Haushalten stammen und als Neugeräte vor dem
13. August 2005 in den Verkehr gebracht wurden, ist der Besitzer entsorgungspflichtig.
- Autoradios oder die Freisprecheinrichtung fallen nicht in den Anwendungsbereich
dieses Gesetzes.
- Altgeräte, aus denen vorab Bauteile entfernt wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes.
Ansprechpartner für die ordnungsgemäße eigenverantwortliche Verwertung können u. U. bei der AfR
erfragt werden.
Wohin kommt der Elektronikschrott ?
- Zur Sperrmüllsammlung: Haushaltsgroßgeräte (z. B. Kühlschränke, Waschmaschinen,
Geschirrspüler), Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
(z. B. Computer, Faxgerät, Scanner, Drucker), Geräte der Unterhaltungselektronik (z. B. Stereoanlage, Fernseher, DVD-Player)
- bzw. bestimmte Geräte zur Schadstoffsammlung: Abfälle mit gefährlichen Inhaltsstoffen - Sonderabfälle
(z. B. quecksilberhaltige Leuchtstofflampen),
Elektronikschrottkleinteile (z. B. Föhn, Toaster, Rasier- und Telefonapparat)
- Altgeräte können kostenlos auf den Altstoffhöfen abgegeben werden
Altstoffhof in Samtens
oder
Altstoffhof in Sagard
- Der Einzelhandel kann auf freiwilliger Basis Altgeräte zurücknehmen.
Voll funktionstüchtig Altgeräte sollte der Besitzer vorrangig an Freunde, Bekannte,
Initiativen oder wohltätige Einrichtungen abgeben.
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